Wenn Kinder und Jugendliche gefragt werden, was die Schule für sie zu einem besonderen Ort macht, lautet die Antwort oft: Sie ist ein Ort der Begegnung und des Austauschs. Im Klassenraum treffen Welten und Kulturen aufeinander, die im privaten Leben oft getrennt bleiben. Genau diesen Vielfaltsaspekt nimmt die AfD mit ihrem Wahlprogramm ins Visier. Geht es nach der Partei, sollen der gehbehinderte Kumpel oder die Freundin aus Haiti künftig in separaten Klassen unterrichtet werden.

Die AfD verspricht, die Schule „grundlegend zu verändern”. Doch was davon wäre überhaupt möglich? Recherchen der Süddeutschen Zeitung zeigen: Hinter vielen Forderungen stecken politische Botschaften und rechtliche Grenzen.
Wer Wahlprogramme liest, könnte den Eindruck bekommen: Wenn die AfD in einem Bundesland regiert, könnte sie das Schulsystem komplett umkrempeln. Weniger Inklusion, getrennte Klassen für Kinder von Geflüchteten, mehr Nationalstolz im Unterricht und strengere Regeln für Lehrkräfte, so lauten einige ihrer Forderungen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Doch die Recherchen der Süddeutschen Zeitung zeigen: Zwischen politischen Parolen und dem, was tatsächlich umgesetzt werden kann, liegt oft ein großer Unterschied.
Hausunterricht statt Schule?
Die AfD fordert, Eltern sollten frei entscheiden können, ob ihre Kinder in die Schule gehen oder zu Hause unterrichtet werden. Das klingt nach mehr Freiheit für Familien. Tatsächlich wäre diese Forderung aber kaum umzusetzen. Die Schulpflicht ist in Deutschland rechtlich besonders geschützt. Gerichte haben immer wieder betont, dass Schule nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch wichtig für das Zusammenleben in einer Demokratie ist. Kinder lernen dort, mit unterschiedlichen Menschen umzugehen, Konflikte auszutragen und gemeinsam Lösungen zu finden. Der Bildungsrechtler Michael Wrase erklärt gegenüber der Süddeutschen Zeitung, diese Forderung sei vor allem eine politische Botschaft: Sie drücke Misstrauen gegenüber staatlichen Einrichtungen aus.
Inklusion abschaffen?

Kinder mit und ohne Behinderung sollen nach dem Willen der AfD wieder häufiger getrennt unterrichtet werden. Die Partei bezeichnet Inklusion als “Ideologieprojekt”. Ganz abschaffen könnte eine Landesregierung die Inklusion allerdings nicht. Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Kindern mit Behinderung den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen. Allerdings gibt es einen anderen Weg: „Sie kann aber sehr leicht dagegen anarbeiten, indem sie Schulen zu Förderzentren umwidmet, sagt Michael Wrase,“ im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, „Dann werden ihnen auch Schülerinnen und Schüler zugeteilt, wie die Erfahrung mit den in Deutschland noch verbliebenen Förderschulen zeigt.“
Getrennte Klassen für Kinder von Geflüchteten?
Die AfD möchte Kinder von Geflüchteten dauerhaft in eigenen Klassen unterrichten. Hier stoßen die Pläne an klare Grenzen. Das Grundgesetz verbietet Benachteiligung aufgrund der Herkunft. Vorbereitungsklassen gibt es zwar bereits, sie dienen aber dazu, Deutsch zu lernen und sollen nur vorübergehend bestehen. Eine dauerhafte Trennung allein wegen der Herkunft wäre mit den Grundrechten kaum vereinbar.
Dürfen Lehrerinnen und Lehrer noch widersprechen?

Immer wieder behauptet die AfD, Lehrkräfte müssten politisch “neutral” sein. Deshalb fordert sie strengere Neutralitätsregeln. Hier lohnt sich ein genauer Blick. Lehrkräfte dürfen keine Werbung für Parteien machen. Das stimmt. Sie müssen aber keineswegs neutral bleiben, wenn es um Demokratie, Menschenwürde oder die Ablehnung von Extremismus geht. Im Gegenteil: Als Beamtinnen und Beamte sind sie sogar verpflichtet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Die oft verwendete Forderung nach “Neutralität” bedeutet deshalb etwas anderes, als viele vermuten, nämlich nicht „Gehorsam“ und blinde Loyalität.
Geschichte anders erzählen

Die AfD möchte den Geschichtsunterricht verändern und etwa das Deutsche Kaiserreich mit seinem damals erstarkenden Nationalismus, der wie der Nationalsozialismus in einen Weltkrieg mündete, stärker in den Mittelpunkt rücken. Tatsächlich können Landesregierungen Lehrpläne beeinflussen. Das Fach Geschichte wird in Deutschland von den Ländern organisiert. Allerdings gibt es Grenzen. Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus gehört verbindlich zum Bildungsauftrag deutscher Schulen und kann nicht einfach gestrichen werden. Die Auswahl der Themen entscheidet aber mit darüber, welches Geschichtsbild Schülerinnen und Schüler vermittelt bekommen.
„Bundesweit verbindliche Bildungsstandards gibt es nur in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, den Naturwissenschaften sowie der ersten Fremdsprache. Das auch für Fächer wie Geschichte, Politik und Sozialkunde einzuführen war der Kultusministerkonferenz (KMK) bisher zu aufwendig…Wie die KMK sich durchsetzen könnte, wenn ein Bundesland die Leitlinien ignoriert, ist allerdings offen.“, berichtet die SZ.
Wie Regierungen Schulen trotzdem verändern können
Nicht jede Veränderung braucht ein neues Gesetz. Eine Regierung kann entscheiden, welche Projekte Geld bekommen, welche Schulen besonders gefördert werden, welche Fortbildungen angeboten werden, welche Verwaltungsvorschriften gelten. Schon kleine Entscheidungen können den Schulalltag langfristig verändern, etwa wenn Programme gegen Rassismus weniger Unterstützung erhalten oder Schulsozialarbeit gekürzt wird.
Mehr Druck auf Lehrkräfte?
Die AfD plant außerdem Beschwerdestellen, bei denen Eltern oder Schülerinnen und Schüler Lehrkräfte melden können. Kritiker befürchten, dass dadurch Unsicherheit entsteht. Bereits heute berichten einzelne Lehrkräfte davon, wegen Äußerungen über demokratische Werte unter Druck geraten zu sein. Auch wenn viele Maßnahmen später vor Gericht scheitern könnten, kann schon die Angst vor Beschwerden dazu führen, dass Lehrkräfte vorsichtiger werden.
Warum nicht alles von einer Regierung abhängt
Selbst wenn die AfD in einem Bundesland regieren würde, könnte sie nicht allein über Schulen bestimmen. Verfassungen, Gerichte, internationale Vereinbarungen und die Schulverwaltung setzen klare Grenzen. Beamtinnen und Beamte müssen rechtswidrige Anweisungen sogar ablehnen. Auch viele Bildungsstandards gelten bundesweit. Das bedeutet: Nicht jede Forderung aus einem Wahlprogramm lässt sich tatsächlich umsetzen.
Genau hinschauen lohnt sich

Politische Parteien formulieren Wahlprogramme oft möglichst zugespitzt. Manche Forderungen wirken entschlossen und einfach. Ob sie rechtlich überhaupt möglich sind, wird dabei selten erklärt. Die Recherchen der Süddeutschen Zeitung zeigen deshalb vor allem eines: Wer politische Aussagen beurteilen will, sollte nicht nur auf Schlagworte achten, sondern auch fragen:
Ist das rechtlich überhaupt möglich? Welche Folgen hätte die Maßnahme für Schülerinnen und Schüler? Welche Werte stehen dahinter? Und wer profitiert davon?
Gerade in der Bildungspolitik entscheidet sich nicht nur, was gelernt wird, sondern auch welches Bild von Gesellschaft und Demokratie junge Menschen vermittelt bekommen. Deshalb lohnt es sich, hinter politische Parolen zu schauen, unabhängig davon, von welcher Partei sie stammen.
Fotos: Pexel
