Keine dramatische Szene. Kein Ausnahmezustand. Kein Bruch mit den Regeln. Menschen sitzen in einem Parlament, stimmen ab und plötzlich ist etwas anders als vorher.
Als am 6. Oktober 2026 erstmals ein AfD-Politiker zum Präsidenten eines deutschen Landtags gewählt wurde, gibt es in der Redaktion einige Diskussionen, insbesondere über den Vergleich mit einem Vorgang, der fast ein Jahrhundert zurückliegt und gerade oft in den Medien zitiert wird: 1930 wurde in Thüringen erstmals ein Nationalsozialist Minister. Zwei Ereignisse, die nicht gleich sind aber eine Frage verbindet: Was passiert, wenn eine radikale, politische Kraft innerhalb demokratischer Regeln Zugang zu wichtigen Ämtern bekommt?

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Als die Demokratie den ersten Nationalsozialisten ins Amt brachte
Im Januar 1930 geschah in Thüringen etwas, das zunächst wie ein gewöhnlicher parlamentarischer Vorgang aussah: Wilhelm Frick, ein führender Nationalsozialist und enger Vertrauter Adolf Hitlers, wurde Innen- und Volksbildungsminister einer demokratisch gebildeten Landesregierung. Frick war damit der erste Nationalsozialist, der in Deutschland ein Ministeramt übernahm. Was damals wie die Beteiligung einer radikalen Partei an einer Landesregierung erschien, entwickelte sich in Thüringen zu einem frühen Experimentierfeld nationalsozialistischer Politik. (Deutsches Historisches Museum(DHM))
96 Jahre später ist die Ausgangslage eine andere und doch lohnt sich der Blick zurück. Am 6. Oktober 2026 wurde in Sachsen-Anhalt mit Tobias Rausch erstmals ein AfD-Politiker zum Präsidenten eines deutschen Landtags gewählt. Rausch erhielt im ersten Wahlgang 48 von 82 abgegebenen Stimmen. Damit steht erstmals ein Mitglied der AfD an der Spitze eines Landesparlaments. (tagesschau.de)
Das ist keine Wiederholung des Jahres 1930. Die AfD ist nicht die NSDAP, der Landtagspräsident ist kein Innenminister und die Bundesrepublik ist nicht die Weimarer Republik. Aber die beiden Ereignisse besitzen eine historische Gemeinsamkeit, die über die einzelnen Personen hinausweist: In beiden Fällen gelangte eine radikale politische Kraft, die zuvor außerhalb des etablierten politischen Machtgefüges stand, durch ein demokratisches Verfahren in eine zentrale staatliche beziehungsweise parlamentarische Position. Genau darin liegt die historische Bedeutung des Vergleichs.
Thüringen 1930: Der erste Schritt in die staatliche Macht
Die Vorgeschichte ist entscheidend. Bei der Thüringer Landtagswahl im Dezember 1929 erreichte die NSDAP 11,3 Prozent der Stimmen. Sie wurde anschließend Teil einer Regierung mit bürgerlich-konservativen Kräften. Adolf Hitler griff persönlich in die Koalitionsverhandlungen ein und setzte durch, dass Wilhelm Frick Innen- und Volksbildungsminister wurde. (bpb.de)
Der Vorgang war demokratisch und parlamentarisch zustande gekommen. Gerade das macht ihn historisch bedeutsam, denn Frick nutzte sein Ministeramt anschließend nicht lediglich zur normalen Regierungsarbeit. Das Deutsche Historische Museum dokumentiert, dass er die Thüringische Polizei von republikanisch gesinnten Beamten säuberte, bei Einstellungen nationalsozialistische Bewerber bevorzugte und an der Universität Jena einen Lehrstuhl für Rassenforschung durchsetzte. (Deutsches Historisches Museum (DHM))
Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt Thüringen deshalb als einen frühen Ort, an dem nationalsozialistische Politik praktisch erprobt wurde. Einfluss auf Schulen und Hochschulen, politische Personalentscheidungen und erste „Säuberungsaktionen“ gehörten dazu. (bpb.de). Das Entscheidende ist: Die Nationalsozialisten mussten ihre erste staatliche Machtposition nicht durch einen Umsturz erobern. Sie erhielten sie innerhalb des bestehenden parlamentarischen Systems.

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Warum dieser historische Moment heute wieder interessant ist
Bei der Wahl von Tobias Rausch geht es um etwas anderes. Der Präsident eines Landtags ist nicht Regierungschef und besitzt nicht die Befugnisse eines Innenministers. Er leitet die Sitzungen des Parlaments, vertritt den Landtag nach außen und besitzt wichtige Befugnisse für den parlamentarischen Betrieb. (Deutschlandfunk)
Trotzdem ist das Amt politisch nicht bedeutungslos. Rausch steht nun an der Spitze des Parlaments eines deutschen Bundeslandes. Seine Wahl bedeutet damit eine institutionelle Zäsur: Die AfD stellt erstmals den Präsidenten eines Landesparlaments. (tagesschau.de)
Bemerkenswert ist dabei auch die Mehrheit, die dafür notwendig war. Die AfD verfügte nicht allein über die 48 Stimmen, die Rausch erhielt. Das BSW hatte seine Unterstützung angekündigt; darüber hinaus müssen aufgrund des Wahlergebnisses weitere Abgeordnete für ihn gestimmt haben. Da die Abstimmung geheim war, lässt sich nicht feststellen, aus welchen Fraktionen diese zusätzlichen Stimmen kamen. (Reuters)
Damit berührt die Wahl eine Frage, die schon beim Blick auf Thüringen 1930 interessant wird: Was passiert, wenn die politische Abgrenzung gegenüber einer radikalen Partei an einem bestimmten Punkt nicht mehr funktioniert?
Die Parallele liegt nicht im Amt, sondern im Vorgang
Das ist keine Wiederholung des Jahres 1930. Dennoch gibt es eine historische Gemeinsamkeit, die über die einzelnen Personen hinausweist.
Die AfD wurde im Mai 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Vorausgegangen war die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall im Jahr 2021. Die Höherstufung von 2025 wurde jedoch im Februar 2026 durch das Verwaltungsgericht Köln vorläufig ausgesetzt; im Hauptsacheverfahren ist die Frage weiterhin nicht abschließend entschieden.
Vor diesem Hintergrund ist die Wahl des ersten AfD-Landtagspräsidenten ein bemerkenswerter Vorgang: Eine Partei, die von der zuständigen Verfassungsschutzbehörde als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden war, gelangt erstmals an die Spitze eines deutschen Landesparlaments.
Genau hier liegt die historische Vergleichbarkeit mit Thüringen 1930. in diesem Jahr wurde Wilhelm Frick in Thüringen Innen- und Volksbildungsminister. Als Innenminister konnte er auf Polizei und Verwaltung Einfluss nehmen. Er nutzte das Amt unter anderem, um politische Gegner aus dem Staatsdienst zu drängen und nationalsozialistische Vorstellungen im Bildungswesen durchzusetzen. Thüringen wurde damit zu einem frühen Beispiel dafür, wie die Nationalsozialisten staatliche Macht innerhalb eines demokratischen Systems gewinnen und für ihre politischen Ziele nutzen konnten.
Der Blick auf Thüringen zeigt, warum solche Veränderungen historisch interessant sein können. 1930 war die Ernennung Fricks zunächst ebenfalls ein einzelner parlamentarischer Vorgang. Erst die weitere Entwicklung machte sichtbar, welche Bedeutung dieser Schritt für die Ausbreitung nationalsozialistischer Macht hatte. Daraus lässt sich keine Vorhersage für die Gegenwart ableiten. Aber die Geschichte zeigt, dass politische Veränderungen nicht erst mit der Abschaffung demokratischer Regeln beginnen. Sie können auch damit beginnen, dass sich verändert, wer innerhalb dieser Regeln Zugang zu staatlichen und parlamentarischen Machtpositionen erhält.
Die historische Bedeutung des Vergleichs liegt darin, welche Bedeutung es für eine Demokratie hat, wenn eine zuvor politisch ausgegrenzte und als extremistisch eingestufte Kraft institutionelle Macht und Verantwortung übernimmt.
Aus der Geschichte ergibt sich die Frage: Was kann eine Demokratie tun, um zu verhindern, dass ihre Gegner demokratische Strukturen nutzen, um die Demokratie selbst schrittweise umzubauen?
Eine Demokratie muss sich auch präventiv schützen
Die Schwachstelle demokratischer Systeme liegt mitunter darin, dass ihre Gegner die bestehenden Regeln zunächst nicht offen ablehnen müssen. Sie können diese nutzen, um Macht zu gewinnen, und anschließend versuchen, jene Institutionen zu verändern, die ihre Macht begrenzen. So können sie ihre eigenen ideologischen Vorstellungen umsetzen. Wenn demokratische Parteien solche Entwicklungen unterschätzen, notwendige Schutzmaßnahmen aufschieben oder aus taktischen Gründen auf klare Grenzen verzichten, vergrößern sie den Spielraum für antidemokratische Bestrebungen.
Eine wehrhafte Demokratie muss ihre Institutionen so gestalten, dass deren Unabhängigkeit auch bei wechselnden politischen Mehrheiten gewährleistet bleiben. Dazu gehören eine unabhängige Justiz, eine rechtsstaatlich gebundene Verwaltung, wirksame parlamentarische Kontrolle und klare Regeln gegen den Missbrauch staatlicher Macht. Wo konkrete Verdachtsmomente für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, müssen die dafür vorgesehenen rechtlichen Instrumente konsequent und unabhängig von parteipolitischen Interessen geprüft und durchgesetzt werden.
Prävention bedeutet deshalb, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, unabhängige Institutionen zu stärken und parlamentarische Verfahren gegen ihren Missbrauch abzusichern. Dazu gehört auch, eigene Fehlentscheidungen aufzuarbeiten und politische Interessen zurückzustellen, wenn sie mit dem Schutz der Verfassungsordnung in Konflikt geraten.
Die Geschichte der Weimarer Republik zeigt, welche Folgen es haben kann, wenn politische Verantwortliche darauf vertrauen, radikale Kräfte ließen sich durch die Beteiligung an staatlicher Macht kontrollieren. Demokratie muss nicht nur ihre Regeln verteidigen, sondern auch verhindern, dass diese Regeln genutzt werden, sich selber abzuschaffen.
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